Allgemeine Verkaufs- und
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (EZGTCS.2024) Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (EZGTCS.2024) Pflanzenschutzmethoden abhängen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die Eignung und Brauchbarkeit für den beabsichtigten Zweck und/ oder die Verwendung der Produkte unter den örtlichen Bedingungen mit den spezifischen agronomischen Praktiken des Käufers zu bestimmen. 12.4. Die einzige ausdrückliche, in Artikel 13.1 genannte Garantie erlischt und Enza Zaden haftet nicht für Produkte, die vom Käufer oder von Enza Zaden oder einem Dritten auf Wunsch des Käufers in irgendeiner Weise umgepackt, bearbeitet, konditioniert und/oder manipuliert wurden und/oder die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit verwendet wurden. 12.5. Der Käufer erkennt an, dass die Veredelung auf einer Unterlage negative Auswirkungen auf die Eigenschaften und Resistenzen des Produkts haben kann. Enza Zaden kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Produkts haftbar gemacht werden, das vom Käufer oder einem Dritten auf Wunsch des Käufers veredelt wurde. Jegliche Verwendung oder Veredelung des Produkts mit einer Unterlage erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung des Käufers. 12.6. Der Käufer erkennt an, dass es bestimmte Mutationen von Schädlingen oder Krankheitserregern gibt und/oder geben kann, gegen die hochresistente Sorten von Enza Zaden keine hohe Resistenz bieten oder für die das Resistenzniveau noch nicht festgestellt wurde oder nicht sofort festgestellt werden kann. 12.7. Der Käufer erkennt an, dass die von Enza Zaden gelieferten Produkte nicht für den menschlichen oder tierischen Verzehr geeignet sind. 13. Begrenzte Garantie und Gewährleistungsausschluss 13.1. ENZA ZADEN ÜBERNIMMT HIERMIT ALS EINZIGE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE GEGENÜBER DEM KÄUFER UND ALLEN NACHFOLGENDEN KÄUFERN ODER ANWENDERN VON PRODUKTEN VON ENZA ZADEN ODER PFLANZEN, DIE MIT PRODUKTEN VON ENZA ZADEN ANGEBAUT WURDEN, DIE GEWÄHR, DASS DAS PRODUKT ZUM ZEITPUNKT, AN DEM ES DIE KONTROLLE VON ENZA ZADEN VERLASSEN HAT, INNERHALB DER GESETZLICH ZULÄSSIGEN TOLERANZEN MIT DER BESCHREIBUNG DES PRODUKTS AUF DEM PRODUKTETIKETT ODER AUF DEN BEHÄLTERN VON ENZA ZADEN ÜBEREINSTIMMT. 13.2. Ausbleibende Keimung oder mangelnde Krankheitsresistenz oder Ertrags- und Qualitätsminderung der Ernte kann das Ergebnis mehrerer Faktoren sein, die außerhalb der Kontrolle von Enza Zaden liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ökologische und agronomische Faktoren. Die Produkte tragen mitunter samenbürtige Krankheiten oder weisen geringere Resistenzen auf, die für Enza Zaden oder den Käufer möglicherweise nicht erkennbar sind. Darüber hinaus kann die Aufnahme von Resistenzmerkmalen in neu entwickelte Produkte andere Auswirkungen auf das Wachstum haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wachstumsstörungen und überempfindliche Reaktionen auf Umweltbedingungen. Enza Zaden übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass (i) das Produkt frei von samenbürtigen Krankheiten ist, unabhängig davon, ob diese bereits bekannt sind oder erst beim Anbau des Produkts identifiziert werden, (ii) das Produkt gegen bekannte oder unbekannte Mutationen einer Krankheit resistent ist oder (iii) die aus den Produkten angebauten Pflanzen nicht nachteilig auf bestimmte Umweltbedingungen reagieren werden. Der Käufer ist allein verantwortlich für seine Entscheidung, das Produkt zu kaufen. Alle Risiken einer Nichtleistung, einer Leistungsminderung und/oder von Ernteschäden, die auf diese Faktoren zurückzuführen sind, trägt der Käufer. 13.3. ENZA ZADEN GIBT KEINE WEITEREN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DAS PRODUKT UND ENZA ZADEN SCHLIESST ALLE ANDEREN SOWOHL AUSDRÜCKLICHEN ALS AUCH STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER FREIHEIT VON SAMENBÜRTIGEN KRANKHEITEN, DER RESISTENZ GEGEN KRANKHEITEN ODER SONSTIGE BELANGE. 14. Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung 14.1. Vorbehaltlich Artikel 14.3 haftet Enza Zaden keinesfalls gegenüber dem Käufer (oder einem Dritten, der von dem Vertrag betroffen ist) für direkte, indirekte oder besondere Schäden, Strafschadensersatz, Neben- und/oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinnverluste, Ertragsverluste, Goodwill, Einnahmeverluste oder jegliche Verluste, Kosten oder Schäden, die sich daraus ergeben. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Ansprüche, die an Enza Zaden herangetragen werden, unabhängig davon, ob der Rechtsgrund, auf dem ein solcher Anspruch beruht, ein Vertrag, eine unerlaubte Handlung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängige Haftung oder etwas anderes ist. 14.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Enza Zaden auf (i) den Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer) der betreffenden Produkte oder (ii) den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden aus dem Vertrag begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 14.3. Nichts in diesem Vertrag schließt die Haftung von Enza Zaden oder des Käufers aus oder schränkt sie ein in Bezug auf: (i) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; (ii) Tod oder Körperverletzung und/oder (iii) Verluste oder Schäden, für welche die Haftung nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann. 14.4. Das Recht des Käufers, eine Haftung oder Entschädigung zu fordern, erlischt nach 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab dem Lieferdatum der Produkte. 14.5. Der Käufer nimmt diese Haftungsbeschränkung von Enza Zaden ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt ihr zu. 14.6. Dieser Artikel 14 kann auch von (ehemaligen) Mitarbeitern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten von Enza Zaden und von von Enza Zaden beauftragten Dritten, einschließlich Erben und Rechtsnachfolgern, geltend gemacht werden. 14.7. Der Käufer stellt Enza Zaden und ihre (gegenwärtigen und früheren) Tochtergesellschaften, Geschäftsführer und Mitarbeiter frei von, hält sie schadlos und verteidigt sie gegen alle Ansprüche Dritter, Klagen, Verfahren und Prozesse und/oder damit zusammenhängende Verbindlichkeiten, Schäden, Vergleiche, Sanktionen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltskosten), die Enza Zaden aus oder im Zusammenhang mit der (angeblichen) Verletzung oder dem Verstoß des Käufers gegen eine Bedingung des Vertrags, der Verwendung oder dem Missbrauch der Produkte und/oder dem Verschulden, der Fahrlässigkeit oder dem Vorsatz des Käufers entstehen. 15. Geistige Eigentumsrechte 15.1. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass, vorbehaltlich der in Artikel 11 Absatz 1 vorgesehenen Lizenz, das ausschließliche Recht, der Titel und das Interesse an allen geistigen Eigentumsrechten an den Produkten, dem Pflanzenmaterial und jeglichem davon abgeleiteten Material, allen Mutationen, Sorten oder (biologischem) Material, das daraus gewonnen wurde oder darin enthalten ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Genetik, Eigenschaften, Technologie und/oder alle (phänotypischen) Merkmale, zu jeder Zeit bei Enza Zaden oder einer ihrer Tochtergesellschaften liegen und dort verbleiben. 15.2. Wenn und soweit der Käufer nach geltendem Recht ein geistiges Eigentumsrecht an den Produkten, dem Pflanzenmaterial und jeglichem davon abgeleiteten Material oder an Mutationen, Sorten oder (biologischem) Material, das daraus gewonnen wurde oder darin enthalten ist, begründen könnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Genetik, Eigenschaften, Technologie und/oder alle (phänotypischen) Merkmale, und in Anbetracht der dem Käufer hierin gewährten Lizenzen und anderen Rechte, überträgt der Käufer hiermit solche geistigen Eigentumsrechte im Voraus an Enza Zaden, und nimmt Enza Zaden diese Übertragung, Abtretung und Lieferung hiermit im Voraus an. Der Käufer bevollmächtigt Enza Zaden hiermit, eine solche Übertragung nach geltendem Recht zu registrieren und anderweitig zu bewirken oder zu vervollständigen, und verpflichtet sich, auf Aufforderung von Enza Zaden alle Maßnahmen zu unterstützen und durchzuführen, die Enza Zaden für die Registrierung, das Wirksamwerden und die Vervollständigung einer solchen Übertragung für notwendig erachtet. 15.3. Der Käufer verpflichtet sich, keine Warenzeichen, Handelsnamen, Firmennamen, Domänennamen, Symbole oder Sortenbezeichnungen, die mit Warenzeichen, Handelsnamen, Firmennamen, Domänennamen, Symbolen oder Sortenbezeichnungen, die im Besitz von Enza Zaden oder einer ihrer Tochtergesellschaften sind, identisch oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind, zu verwenden oder registrieren zu lassen, es sei denn, dies wurde von Enza Zaden schriftlich genehmigt. 15.4. Sollte der Käufer bei der Produktion und dem Anbau des Pflanzenmaterials eine abgeleitete Sorte finden, beobachten oder entdecken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Mutation, hat der Käufer Enza Zaden unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. 15.5. Auf erstes Anfordern von Enza Zaden stellt der Käufer Enza Zaden unverzüglich ausreichend Material der abgeleiteten Sorte (z.B. Mutante) zu Testzwecken zur Verfügung. Dem Käufer ist bekannt, dass jeder, der auf eine abgeleitete Sorte (einschließlich einer Mutante) stößt, die Zustimmung des Inhabers des ursprünglichen Züchterrechts benötigt, um die abgeleitete Sorte (einschließlich einer Mutante) verwerten zu können. 15.6. Im Falle einer abgeleiteten Sorte (z.B. Mutante) benötigt der Käufer die vorherige Genehmigung von Enza Zaden für die folgenden Handlungen in Bezug auf Bestandteile der Mutation oder des Ernteguts der Mutation: (a) Erzeugung oder Vermehrung, b) Aufbereitung zum Zwecke der Vermehrung, c) Anbieten zum Verkauf, d) Verkauf oder sonstiges Inverkehrbringen, e) Einfuhr und/oder Ausfuhr, f) Bevorratung zu einem der vorgenannten Zwecke. 15.7. Neue Mutationen, die von den Mutationen abgeleitet sind, werden ebenfalls als abgeleitete Sorte der (geschützten) Sorten von Enza Zaden betrachtet und die Absätze 4 bis 6 dieses Artikels 15 gelten entsprechend. 15.8. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, eine Inspektion durch Enza Zaden an jedem Ort, an dem die Produkte gelagert sind oder gelagert werden könnten, zuzulassen und in vollem Umfang zu kooperieren, um eine mögliche Verletzung der Rechte von Enza Zaden oder einen Verstoß gegen den Vertrag zu überprüfen. Der Käufer gestattet Enza Zaden oder einer von Enza Zaden beauftragten Person oder Firma den direkten Zugang zum Gelände des Käufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Gewächshäuser, Büros, Verwaltungs- und Landwirtschaftstätigkeiten. Unter dem Begriff „Tätigkeiten“ sind auch Tätigkeiten zu verstehen, die von Dritten im Auftrag des Käufers durchgeführt werden. 15.9. Der Käufer ist verpflichtet, mit Enza Zaden zu kooperieren, um Rechte von Enza Zaden gegen die Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte zu verteidigen. 16. Vertraulichkeit 16.1. Der Käufer ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, von denen er im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags Kenntnis erlangt oder die sich in seinem Besitz befinden, vertraulich zu behandeln und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Enza Zaden nichts darüber an Dritte weiterzugeben. 16.2. Die in diesem Artikel beschriebene Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, von denen der Käufer nachweisen kann, dass sie: (a) ausweislich schriftlicher Aufzeichnungen des Käufers vor der Offenlegung durch Enza Zaden rechtmäßig im Besitz des Käufers waren und nicht direkt oder indirekt von Enza Zaden erworben wurden; oder (b) rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten, der keine Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat, in den Besitz des Käufers gelangt sind; oder (c) nach der Offenlegung gegenüber dem Käufer in den öffentlichen Bereich gelangt sind, und zwar auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen den Vertrag oder eine andere Vertraulichkeitsverpflichtung. 17. Datenschutz 17.1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (gemäß der Definition Datenschutz-Grundverordnung). 17.2. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass in Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags die auf der Website www.enzazaden.com veröffentlichten Datenschutzbestimmungen von Enza Zaden für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Enza Zaden Anwendung finden. Enza Zaden ist berechtigt, ihre Datenschutzbestimmungen zu überarbeiten und wird Aktualisierungen ihrer Datenschutzbestimmungen auf ihrer Website veröffentlichen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die geänderten Datenschutzbestimmungen zu überprüfen und sich mit ihnen vertraut zu machen. 18. Geschäftsethik 18.1. Enza Zaden ist davon überzeugt, dass Integrität und transparente Geschäftspraktiken die Grundlage für eine nachhaltige und erfolgreiche Geschäftsbeziehung bilden. Der Ethikkodex von Enza Zaden (www.enzazaden. com/this-is-enza-zaden/who-we-are/how-do-we-do-business) beschreibt in groben Zügen, wie sich Enza Zaden und ihre Mitarbeiter unter verschiedenen Umständen und in verschiedenen Situationen verhalten und die Geschäfte von Enza Zaden führen sollten. Enza Zaden ist berechtigt, diesen Ethikkodex zu überarbeiten und wird Aktualisierungen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Käufer sichert zu und gewährleistet, den Geschäftsethikkodex gelesen und verstanden zu haben, und verpflichtet sich, alle Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung einzuhalten und seine Geschäfte in Übereinstimmung mit den darin enthaltenen Grundsätzen und Werten zu führen. Der Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass seine Tochtergesellschaften, Vertreter, Mitarbeiter und von ihm eingeschaltete Dritte ähnliche Verpflichtungen eingehen und dass deren Einhaltung überwacht wird. 19. Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften 19.1. Die Parteien verpflichten sich, ihre Geschäfte unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich der nationalen und internationalen Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, der internationalen Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und der internationalen (Export-)Sanktionen, zu führen. 20. Verzug, Aussetzung und Beendigung des Vertrags 20.1. Im Falle des Versäumnisses einer Partei in der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, das 30 (in Worten: dreißig) Tage nach einer schriftlichen Mitteilung an die säumige Partei, in der auf die Nichterfüllung näher hingewiesen wird, andauert, ist die andere Partei unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte berechtigt, die weitere Vertragserfüllung auszusetzen oder den Vertrag mittels Einschreiben außergerichtlich zu kündigen. 20.2. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz, eines Zahlungsaufschubs, der Generalabtretung seines Vermögens zugunsten seiner Gläubiger, der Insolvenzverwaltung oder der Auflösung des Unternehmens werden alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig und ist Enza Zaden berechtigt, die weitere Vertragserfüllung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, unbeschadet ihres Rechts, vom Käufer Ersatz für alle sich daraus ergebenden Schäden und Kosten zu verlangen. 20.3. Beim Eintritt eines der in Artikel 20.2 genannten Ereignisse hat der Käufer Enza Zaden unverzüglich zu informieren. Der Käufer räumt Enza Zaden hiermit das Recht ein, solche Dokumente auszufertigen, einzureichen oder zu registrieren und alle Handlungen vorzunehmen, die für das Zustandekommen, die Durchsetzung oder die Umsetzung des Vertrags erforderlich sind, insbesondere um die vorrangige Behandlung der Zahlungsverpflichtungen zu garantieren. 21. Schlussbestimmungen 21.1. Diese Fassung der Verkaufsbedingungen ersetzt frühere Fassungen und gilt für alle Verträge, die nach dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website von Enza Zaden unter www.enzazaden.com abgeschlossen werden. 21.2. Es ist dem Käufer nicht erlaubt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Enza Zaden an Dritte abzutreten. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Enza Zaden das Recht hat, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an Dritte abzutreten. 22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 22.1. Die Partei erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Forderungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Forderungen), dem deutschen Recht unterliegen und nach diesem auszulegen sind. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 22.2. Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien bemühen sich die Parteien in angemessener Weise um die gütliche Beilegung dieser Streitigkeiten, bevor sie Rechtsmittel einlegen. Gelingt es den Parteien nicht, eine Streitigkeit gütlich beizulegen, wird diese ausschließlich dem zuständigen Gericht in Ludwigshafen / Rhein, Deutschland, zur Beurteilung vorgelegt. Anhang 1- Resistenz 1. Terminologie und Definitionen a. „Immunität“: durch einen bestimmten Schädling oder Krankheitserreger erfolgt keine Infektion oder Befall. b. „Resistenz“: Fähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schadorganismus oder Krankheitserregers und/oder die von diesen verursachten Schäden im Vergleich zu anfälligen Pflanzensorten unter ähnlichen Umweltbedingungen und ähnlichem Druck von Schädlingen oder Krankheitserregern zu begrenzen. Resistente Sorten können unter starkem Druck von Schädlingen oder Krankheitserregern einige Krankheitssymptome oder Schäden zeigen. Es werden zwei Resistenzniveaus definiert: I. Hohe Resistenz (HR): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schadorganismus oder Krankheitserregers unter normalen Druck von Schädlingen oder Krankheitserregern im Vergleich zu anfälligen Sorten stark beschränken. Diese Pflanzensorten können jedoch unter starkem Druck von Schädlingen oder Krankheitserregern einige Symptome oder Schäden zeigen. II. Mittlere Resistenz (IR): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schadorganismus oder Krankheitserregers beschränken, jedoch im Vergleich zu hoch resistenten Sorten eine größere Bandbreite an Symptomen oder Schäden zeigen. Mittelresistente Pflanzensorten zeigen immer noch weniger schwere Symptome oder Schäden als anfällige Sorten, wenn sie unter ähnlichen Umweltbedingungen und/oder ähnlichem Druck von Schädlingen oder Krankheitserregern angebaut werden. c. „Anfälligkeit“: Unfähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schädlings oder Krankheitserregers zu begrenzen. 2. Informationen zur jeweiligen Sorte Die Resistenzen unserer Pflanzensorten sind codiert (siehe Codeliste unter www. enzazaden.com), sofern nicht anderslautend angegeben. Wenn eine Sorte gegen mehr als einen Krankheitserreger resistent ist, werden die jeweiligen Resistenzcodes durch das Zeichen ‚/‘ voneinander getrennt. Wenn in einem Resistenzcode einer bestimmten Sorte auf bestimmte Stämme verwiesen wird, für die Resistenz beansprucht wird, bedeutet dies, dass keinerlei Resistenz für andere Stämme des gleichen Krankheitserregers geltend gemacht wird. Wenn in einem Resistenzcode keinerlei Verweise auf Stämme des Krankheitserregers erfolgen, für den Resistenz beansprucht wird, wird die Resistenz nur gegenüber bestimmten, nicht näher angegebenen Isolaten geltend gemacht, und wir schließen hiermit jegliche (stillschweigende) Gewährleistung aus, dass die Sorte nicht durch diesen Krankheitserreger infiziert wird. Anhang 2 - Produktspezifikationen Der Gemüseanbau in Westeuropa hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer spezialisierten und hochwertigen Aktivität entwickelt. Durch die ständig zunehmende Nachfrage nach einer besseren Qualität werden die Anforderungen, die die Gemüsebauunternehmen und Pflanzenzüchter an das Ausgangsmaterial stellen, immer höher. Insbesondere die Nachfrage nach spezifischen Saatgutformen und zusätzlichen Informationen über die Saatgutqualität hat stark zugenommen. Dies alles, um die Keimung und die gewünschte Pflanzenanzahl besser steuern zu können. Saatgut ist ein Naturprodukt. Das heißt, dass die sich häufig schnell ändernden Umweltverhältnisse Einfluss auf das letztendliche Ergebnis haben. Aus diesem Grund sind Angaben über das exakte Keimverhalten in Ihrem Praxisbetrieb sehr schwierig. Um trotzdem Ihren Wünschen so gut wie möglich zu entsprechen, wurden Qualitätsstandards für das Saatgut festgesetzt. Die erwähnten Keimzahlen sind Mindestwerte und werden gemäß den ISTA-Methoden festgestellt. In Fällen, in denen das Saatgut nicht den erwähnten Produktspezifikationen entspricht, werden wir Sie informieren. Definitionen Normalsaatgut Normalsaatgut wird allgemein üblich keiner zusätzlichen Bearbeitung unterzogen. Es wird pro Gewicht und/oder per Stück verkauft, je nach Produkt. Normalsaatgut entspricht den EGNormen. Präzisionssaatgut Präzisionssaatgut wird einer zusätzlichen Bearbeitung unterzogen. Es hat eine einheitliche Größe, eine Voraussetzung für einheitliche Keimung, eine hohe Keimkraft und wird per Stück verkauft. Priming Unter Priming versteht man eine Aktivierung des Keimprozesses mit dem Ziel, die Keimruhe zu brechen oder das auf diese Art behandelte Saatgut nach der Aussaat schneller bzw. gleichmäßiger aufgehen zu lassen. Primed Saatgut wird per Stück verkauft. Topfpillen Unter Pillieren versteht man das Ändern der Saatgutform durch Umhüllung mit Füllstoffen. Das Hauptziel bei dieser Methode ist die bessere Aussaatfähigkeit des Saatgutes. Den Topfpillen können auch Zusatzstoffe beigefügt sein. Pilliertes Saatgut wird per Stück verkauft. Inkrustiertes Saatgut Inkru-Plus, Basiscoat. Es handelt sich hierbei um eine völlig deckende, abriebfeste, staubfreie Rundumbeschichtung des Samens, wobei die ursprüngliche Form des Saatkorns erhalten bleibt. Zusatzstoffe können beigefügt werden. Inkrustiertes Saatgut, das auch Insektizid enthält, ist rot oder violett gefärbt. Verkauf in den meisten Fällen per Stück. Keimkraft Die prozentual angegebene Keimfähigkeit gilt zum Zeitpunkt der Auslieferung. Keimkraftzahlen werden im Labor nach ISTA-Vorschriften ermittelt. Genetische Reinheit Genetische Reinheit beschreibt den prozentualen Anteil von Pflanzen aus einer Saatgutpartie die der Sortenbeschreibung entsprechen. Haftungsausschluss Empfehlungen und Abbildungen in Broschüren und Faltblättern müssen möglichst genau den Prüfungen und Praxiserfahrungen entsprechen. Diese Informationen dienen der Unterstützung von Erwerbsgärtnern und Benutzern, wobei unterschiedliche örtliche Bedingungen zu berücksichtigen sind. Enza Zaden übernimmt keinerlei Haftung für abweichende Ergebnisse an Produkten, die aufgrund ungenauer Informationen entstanden sind. Der Käufer hat selbst zu entscheiden, ob die Artikel für den vorgesehenen Anbau und für die örtlichen Bedingungen geeignet sind. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren aktuellen Verkaufs- und Lieferbedingungen wie auf unserer Homepage veröffentlicht. Aktuelle Auskünfte über Resistenzen sind auf der Website www.enzazaden.de abrufbar. 50 biovitalis.eu/de | 2025 Katalog Deutschland, Österreich, Schweiz und Tschechien biovitalis.eu | 2025 Katalog Deutschland, Österreich und Schweiz 51
Katalog Biologisches Saatgut 2025
Allgemeine Verkaufs- und
Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (EZGTCS.2024) Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (EZGTCS.2024) Pflanzenschutzmethoden abhängen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die Eignung und Brauchbarkeit für den beabsichtigten Zweck und/ oder die Verwendung der Produkte unter den örtlichen Bedingungen mit den spezifischen agronomischen Praktiken des Käufers zu bestimmen. 12.4. Die einzige ausdrückliche, in Artikel 13.1 genannte Garantie erlischt und Enza Zaden haftet nicht für Produkte, die vom Käufer oder von Enza Zaden oder einem Dritten auf Wunsch des Käufers in irgendeiner Weise umgepackt, bearbeitet, konditioniert und/oder manipuliert wurden und/oder die nicht im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit verwendet wurden. 12.5. Der Käufer erkennt an, dass die Veredelung auf einer Unterlage negative Auswirkungen auf die Eigenschaften und Resistenzen des Produkts haben kann. Enza Zaden kann nicht für den Verlust oder die Beschädigung des Produkts haftbar gemacht werden, das vom Käufer oder einem Dritten auf Wunsch des Käufers veredelt wurde. Jegliche Verwendung oder Veredelung des Produkts mit einer Unterlage erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung des Käufers. 12.6. Der Käufer erkennt an, dass es bestimmte Mutationen von Schädlingen oder Krankheitserregern gibt und/oder geben kann, gegen die hochresistente Sorten von Enza Zaden keine hohe Resistenz bieten oder für die das Resistenzniveau noch nicht festgestellt wurde oder nicht sofort festgestellt werden kann. 12.7. Der Käufer erkennt an, dass die von Enza Zaden gelieferten Produkte nicht für den menschlichen oder tierischen Verzehr geeignet sind. 13. Begrenzte Garantie und Gewährleistungsausschluss 13.1. ENZA ZADEN ÜBERNIMMT HIERMIT ALS EINZIGE AUSDRÜCKLICHE GARANTIE GEGENÜBER DEM KÄUFER UND ALLEN NACHFOLGENDEN KÄUFERN ODER ANWENDERN VON PRODUKTEN VON ENZA ZADEN ODER PFLANZEN, DIE MIT PRODUKTEN VON ENZA ZADEN ANGEBAUT WURDEN, DIE GEWÄHR, DASS DAS PRODUKT ZUM ZEITPUNKT, AN DEM ES DIE KONTROLLE VON ENZA ZADEN VERLASSEN HAT, INNERHALB DER GESETZLICH ZULÄSSIGEN TOLERANZEN MIT DER BESCHREIBUNG DES PRODUKTS AUF DEM PRODUKTETIKETT ODER AUF DEN BEHÄLTERN VON ENZA ZADEN ÜBEREINSTIMMT. 13.2. Ausbleibende Keimung oder mangelnde Krankheitsresistenz oder Ertrags- und Qualitätsminderung der Ernte kann das Ergebnis mehrerer Faktoren sein, die außerhalb der Kontrolle von Enza Zaden liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf ökologische und agronomische Faktoren. Die Produkte tragen mitunter samenbürtige Krankheiten oder weisen geringere Resistenzen auf, die für Enza Zaden oder den Käufer möglicherweise nicht erkennbar sind. Darüber hinaus kann die Aufnahme von Resistenzmerkmalen in neu entwickelte Produkte andere Auswirkungen auf das Wachstum haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wachstumsstörungen und überempfindliche Reaktionen auf Umweltbedingungen. Enza Zaden übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass (i) das Produkt frei von samenbürtigen Krankheiten ist, unabhängig davon, ob diese bereits bekannt sind oder erst beim Anbau des Produkts identifiziert werden, (ii) das Produkt gegen bekannte oder unbekannte Mutationen einer Krankheit resistent ist oder (iii) die aus den Produkten angebauten Pflanzen nicht nachteilig auf bestimmte Umweltbedingungen reagieren werden. Der Käufer ist allein verantwortlich für seine Entscheidung, das Produkt zu kaufen. Alle Risiken einer Nichtleistung, einer Leistungsminderung und/oder von Ernteschäden, die auf diese Faktoren zurückzuführen sind, trägt der Käufer. 13.3. ENZA ZADEN GIBT KEINE WEITEREN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN IN BEZUG AUF DAS PRODUKT UND ENZA ZADEN SCHLIESST ALLE ANDEREN SOWOHL AUSDRÜCKLICHEN ALS AUCH STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN AUS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GARANTIE DER MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER FREIHEIT VON SAMENBÜRTIGEN KRANKHEITEN, DER RESISTENZ GEGEN KRANKHEITEN ODER SONSTIGE BELANGE. 14. Haftungsbeschränkung und Haftungsfreistellung 14.1. Vorbehaltlich Artikel 14.3 haftet Enza Zaden keinesfalls gegenüber dem Käufer (oder einem Dritten, der von dem Vertrag betroffen ist) für direkte, indirekte oder besondere Schäden, Strafschadensersatz, Neben- und/oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinnverluste, Ertragsverluste, Goodwill, Einnahmeverluste oder jegliche Verluste, Kosten oder Schäden, die sich daraus ergeben. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Ansprüche, die an Enza Zaden herangetragen werden, unabhängig davon, ob der Rechtsgrund, auf dem ein solcher Anspruch beruht, ein Vertrag, eine unerlaubte Handlung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängige Haftung oder etwas anderes ist. 14.2. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Enza Zaden auf (i) den Rechnungsbetrag (ohne Mehrwertsteuer) der betreffenden Produkte oder (ii) den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden aus dem Vertrag begrenzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist. 14.3. Nichts in diesem Vertrag schließt die Haftung von Enza Zaden oder des Käufers aus oder schränkt sie ein in Bezug auf: (i) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit; (ii) Tod oder Körperverletzung und/oder (iii) Verluste oder Schäden, für welche die Haftung nach geltendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann. 14.4. Das Recht des Käufers, eine Haftung oder Entschädigung zu fordern, erlischt nach 12 (in Worten: zwölf) Monaten ab dem Lieferdatum der Produkte. 14.5. Der Käufer nimmt diese Haftungsbeschränkung von Enza Zaden ausdrücklich zur Kenntnis und stimmt ihr zu. 14.6. Dieser Artikel 14 kann auch von (ehemaligen) Mitarbeitern, Geschäftsführern und Aufsichtsräten von Enza Zaden und von von Enza Zaden beauftragten Dritten, einschließlich Erben und Rechtsnachfolgern, geltend gemacht werden. 14.7. Der Käufer stellt Enza Zaden und ihre (gegenwärtigen und früheren) Tochtergesellschaften, Geschäftsführer und Mitarbeiter frei von, hält sie schadlos und verteidigt sie gegen alle Ansprüche Dritter, Klagen, Verfahren und Prozesse und/oder damit zusammenhängende Verbindlichkeiten, Schäden, Vergleiche, Sanktionen, Bußgelder, Kosten und Ausgaben (einschließlich, ohne Einschränkung, angemessener Anwaltskosten), die Enza Zaden aus oder im Zusammenhang mit der (angeblichen) Verletzung oder dem Verstoß des Käufers gegen eine Bedingung des Vertrags, der Verwendung oder dem Missbrauch der Produkte und/oder dem Verschulden, der Fahrlässigkeit oder dem Vorsatz des Käufers entstehen. 15. Geistige Eigentumsrechte 15.1. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass, vorbehaltlich der in Artikel 11 Absatz 1 vorgesehenen Lizenz, das ausschließliche Recht, der Titel und das Interesse an allen geistigen Eigentumsrechten an den Produkten, dem Pflanzenmaterial und jeglichem davon abgeleiteten Material, allen Mutationen, Sorten oder (biologischem) Material, das daraus gewonnen wurde oder darin enthalten ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Genetik, Eigenschaften, Technologie und/oder alle (phänotypischen) Merkmale, zu jeder Zeit bei Enza Zaden oder einer ihrer Tochtergesellschaften liegen und dort verbleiben. 15.2. Wenn und soweit der Käufer nach geltendem Recht ein geistiges Eigentumsrecht an den Produkten, dem Pflanzenmaterial und jeglichem davon abgeleiteten Material oder an Mutationen, Sorten oder (biologischem) Material, das daraus gewonnen wurde oder darin enthalten ist, begründen könnte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Genetik, Eigenschaften, Technologie und/oder alle (phänotypischen) Merkmale, und in Anbetracht der dem Käufer hierin gewährten Lizenzen und anderen Rechte, überträgt der Käufer hiermit solche geistigen Eigentumsrechte im Voraus an Enza Zaden, und nimmt Enza Zaden diese Übertragung, Abtretung und Lieferung hiermit im Voraus an. Der Käufer bevollmächtigt Enza Zaden hiermit, eine solche Übertragung nach geltendem Recht zu registrieren und anderweitig zu bewirken oder zu vervollständigen, und verpflichtet sich, auf Aufforderung von Enza Zaden alle Maßnahmen zu unterstützen und durchzuführen, die Enza Zaden für die Registrierung, das Wirksamwerden und die Vervollständigung einer solchen Übertragung für notwendig erachtet. 15.3. Der Käufer verpflichtet sich, keine Warenzeichen, Handelsnamen, Firmennamen, Domänennamen, Symbole oder Sortenbezeichnungen, die mit Warenzeichen, Handelsnamen, Firmennamen, Domänennamen, Symbolen oder Sortenbezeichnungen, die im Besitz von Enza Zaden oder einer ihrer Tochtergesellschaften sind, identisch oder ihnen zum Verwechseln ähnlich sind, zu verwenden oder registrieren zu lassen, es sei denn, dies wurde von Enza Zaden schriftlich genehmigt. 15.4. Sollte der Käufer bei der Produktion und dem Anbau des Pflanzenmaterials eine abgeleitete Sorte finden, beobachten oder entdecken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Mutation, hat der Käufer Enza Zaden unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. 15.5. Auf erstes Anfordern von Enza Zaden stellt der Käufer Enza Zaden unverzüglich ausreichend Material der abgeleiteten Sorte (z.B. Mutante) zu Testzwecken zur Verfügung. Dem Käufer ist bekannt, dass jeder, der auf eine abgeleitete Sorte (einschließlich einer Mutante) stößt, die Zustimmung des Inhabers des ursprünglichen Züchterrechts benötigt, um die abgeleitete Sorte (einschließlich einer Mutante) verwerten zu können. 15.6. Im Falle einer abgeleiteten Sorte (z.B. Mutante) benötigt der Käufer die vorherige Genehmigung von Enza Zaden für die folgenden Handlungen in Bezug auf Bestandteile der Mutation oder des Ernteguts der Mutation: (a) Erzeugung oder Vermehrung, b) Aufbereitung zum Zwecke der Vermehrung, c) Anbieten zum Verkauf, d) Verkauf oder sonstiges Inverkehrbringen, e) Einfuhr und/oder Ausfuhr, f) Bevorratung zu einem der vorgenannten Zwecke. 15.7. Neue Mutationen, die von den Mutationen abgeleitet sind, werden ebenfalls als abgeleitete Sorte der (geschützten) Sorten von Enza Zaden betrachtet und die Absätze 4 bis 6 dieses Artikels 15 gelten entsprechend. 15.8. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, eine Inspektion durch Enza Zaden an jedem Ort, an dem die Produkte gelagert sind oder gelagert werden könnten, zuzulassen und in vollem Umfang zu kooperieren, um eine mögliche Verletzung der Rechte von Enza Zaden oder einen Verstoß gegen den Vertrag zu überprüfen. Der Käufer gestattet Enza Zaden oder einer von Enza Zaden beauftragten Person oder Firma den direkten Zugang zum Gelände des Käufers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Gewächshäuser, Büros, Verwaltungs- und Landwirtschaftstätigkeiten. Unter dem Begriff „Tätigkeiten“ sind auch Tätigkeiten zu verstehen, die von Dritten im Auftrag des Käufers durchgeführt werden. 15.9. Der Käufer ist verpflichtet, mit Enza Zaden zu kooperieren, um Rechte von Enza Zaden gegen die Verletzung ihrer geistigen Eigentumsrechte zu verteidigen. 16. Vertraulichkeit 16.1. Der Käufer ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, von denen er im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags Kenntnis erlangt oder die sich in seinem Besitz befinden, vertraulich zu behandeln und ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Enza Zaden nichts darüber an Dritte weiterzugeben. 16.2. Die in diesem Artikel beschriebene Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, von denen der Käufer nachweisen kann, dass sie: (a) ausweislich schriftlicher Aufzeichnungen des Käufers vor der Offenlegung durch Enza Zaden rechtmäßig im Besitz des Käufers waren und nicht direkt oder indirekt von Enza Zaden erworben wurden; oder (b) rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten, der keine Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitsverpflichtung verletzt hat, in den Besitz des Käufers gelangt sind; oder (c) nach der Offenlegung gegenüber dem Käufer in den öffentlichen Bereich gelangt sind, und zwar auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen den Vertrag oder eine andere Vertraulichkeitsverpflichtung. 17. Datenschutz 17.1. Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (gemäß der Definition Datenschutz-Grundverordnung). 17.2. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass in Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags die auf der Website www.enzazaden.com veröffentlichten Datenschutzbestimmungen von Enza Zaden für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Enza Zaden Anwendung finden. Enza Zaden ist berechtigt, ihre Datenschutzbestimmungen zu überarbeiten und wird Aktualisierungen ihrer Datenschutzbestimmungen auf ihrer Website veröffentlichen. Es liegt in der Verantwortung des Käufers, die geänderten Datenschutzbestimmungen zu überprüfen und sich mit ihnen vertraut zu machen. 18. Geschäftsethik 18.1. Enza Zaden ist davon überzeugt, dass Integrität und transparente Geschäftspraktiken die Grundlage für eine nachhaltige und erfolgreiche Geschäftsbeziehung bilden. Der Ethikkodex von Enza Zaden (www.enzazaden. com/this-is-enza-zaden/who-we-are/how-do-we-do-business) beschreibt in groben Zügen, wie sich Enza Zaden und ihre Mitarbeiter unter verschiedenen Umständen und in verschiedenen Situationen verhalten und die Geschäfte von Enza Zaden führen sollten. Enza Zaden ist berechtigt, diesen Ethikkodex zu überarbeiten und wird Aktualisierungen auf ihrer Website veröffentlichen. Der Käufer sichert zu und gewährleistet, den Geschäftsethikkodex gelesen und verstanden zu haben, und verpflichtet sich, alle Bestimmungen der jeweils gültigen Fassung einzuhalten und seine Geschäfte in Übereinstimmung mit den darin enthaltenen Grundsätzen und Werten zu führen. Der Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass seine Tochtergesellschaften, Vertreter, Mitarbeiter und von ihm eingeschaltete Dritte ähnliche Verpflichtungen eingehen und dass deren Einhaltung überwacht wird. 19. Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften 19.1. Die Parteien verpflichten sich, ihre Geschäfte unter strikter Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich der nationalen und internationalen Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption, der internationalen Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und der internationalen (Export-)Sanktionen, zu führen. 20. Verzug, Aussetzung und Beendigung des Vertrags 20.1. Im Falle des Versäumnisses einer Partei in der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, das 30 (in Worten: dreißig) Tage nach einer schriftlichen Mitteilung an die säumige Partei, in der auf die Nichterfüllung näher hingewiesen wird, andauert, ist die andere Partei unbeschadet ihrer sonstigen vertraglichen Rechte berechtigt, die weitere Vertragserfüllung auszusetzen oder den Vertrag mittels Einschreiben außergerichtlich zu kündigen. 20.2. Im Falle der Liquidation, der Insolvenz, eines Zahlungsaufschubs, der Generalabtretung seines Vermögens zugunsten seiner Gläubiger, der Insolvenzverwaltung oder der Auflösung des Unternehmens werden alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers sofort fällig und ist Enza Zaden berechtigt, die weitere Vertragserfüllung auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, unbeschadet ihres Rechts, vom Käufer Ersatz für alle sich daraus ergebenden Schäden und Kosten zu verlangen. 20.3. Beim Eintritt eines der in Artikel 20.2 genannten Ereignisse hat der Käufer Enza Zaden unverzüglich zu informieren. Der Käufer räumt Enza Zaden hiermit das Recht ein, solche Dokumente auszufertigen, einzureichen oder zu registrieren und alle Handlungen vorzunehmen, die für das Zustandekommen, die Durchsetzung oder die Umsetzung des Vertrags erforderlich sind, insbesondere um die vorrangige Behandlung der Zahlungsverpflichtungen zu garantieren. 21. Schlussbestimmungen 21.1. Diese Fassung der Verkaufsbedingungen ersetzt frühere Fassungen und gilt für alle Verträge, die nach dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website von Enza Zaden unter www.enzazaden.com abgeschlossen werden. 21.2. Es ist dem Käufer nicht erlaubt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Enza Zaden an Dritte abzutreten. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass Enza Zaden das Recht hat, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an Dritte abzutreten. 22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 22.1. Die Partei erklären sich unwiderruflich damit einverstanden, dass alle Streitigkeiten oder Forderungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seinem Zustandekommen ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Forderungen), dem deutschen Recht unterliegen und nach diesem auszulegen sind. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. 22.2. Im Falle von Streitigkeiten zwischen den Parteien bemühen sich die Parteien in angemessener Weise um die gütliche Beilegung dieser Streitigkeiten, bevor sie Rechtsmittel einlegen. Gelingt es den Parteien nicht, eine Streitigkeit gütlich beizulegen, wird diese ausschließlich dem zuständigen Gericht in Ludwigshafen / Rhein, Deutschland, zur Beurteilung vorgelegt. Anhang 1- Resistenz 1. Terminologie und Definitionen a. „Immunität“: durch einen bestimmten Schädling oder Krankheitserreger erfolgt keine Infektion oder Befall. b. „Resistenz“: Fähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schadorganismus oder Krankheitserregers und/oder die von diesen verursachten Schäden im Vergleich zu anfälligen Pflanzensorten unter ähnlichen Umweltbedingungen und ähnlichem Druck von Schädlingen oder Krankheitserregern zu begrenzen. Resistente Sorten können unter starkem Druck von Schädlingen oder Krankheitserregern einige Krankheitssymptome oder Schäden zeigen. Es werden zwei Resistenzniveaus definiert: I. Hohe Resistenz (HR): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schadorganismus oder Krankheitserregers unter normalen Druck von Schädlingen oder Krankheitserregern im Vergleich zu anfälligen Sorten stark beschränken. Diese Pflanzensorten können jedoch unter starkem Druck von Schädlingen oder Krankheitserregern einige Symptome oder Schäden zeigen. II. Mittlere Resistenz (IR): Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schadorganismus oder Krankheitserregers beschränken, jedoch im Vergleich zu hoch resistenten Sorten eine größere Bandbreite an Symptomen oder Schäden zeigen. Mittelresistente Pflanzensorten zeigen immer noch weniger schwere Symptome oder Schäden als anfällige Sorten, wenn sie unter ähnlichen Umweltbedingungen und/oder ähnlichem Druck von Schädlingen oder Krankheitserregern angebaut werden. c. „Anfälligkeit“: Unfähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schädlings oder Krankheitserregers zu begrenzen. 2. Informationen zur jeweiligen Sorte Die Resistenzen unserer Pflanzensorten sind codiert (siehe Codeliste unter www. enzazaden.com), sofern nicht anderslautend angegeben. Wenn eine Sorte gegen mehr als einen Krankheitserreger resistent ist, werden die jeweiligen Resistenzcodes durch das Zeichen ‚/‘ voneinander getrennt. Wenn in einem Resistenzcode einer bestimmten Sorte auf bestimmte Stämme verwiesen wird, für die Resistenz beansprucht wird, bedeutet dies, dass keinerlei Resistenz für andere Stämme des gleichen Krankheitserregers geltend gemacht wird. Wenn in einem Resistenzcode keinerlei Verweise auf Stämme des Krankheitserregers erfolgen, für den Resistenz beansprucht wird, wird die Resistenz nur gegenüber bestimmten, nicht näher angegebenen Isolaten geltend gemacht, und wir schließen hiermit jegliche (stillschweigende) Gewährleistung aus, dass die Sorte nicht durch diesen Krankheitserreger infiziert wird. Anhang 2 - Produktspezifikationen Der Gemüseanbau in Westeuropa hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer spezialisierten und hochwertigen Aktivität entwickelt. Durch die ständig zunehmende Nachfrage nach einer besseren Qualität werden die Anforderungen, die die Gemüsebauunternehmen und Pflanzenzüchter an das Ausgangsmaterial stellen, immer höher. Insbesondere die Nachfrage nach spezifischen Saatgutformen und zusätzlichen Informationen über die Saatgutqualität hat stark zugenommen. Dies alles, um die Keimung und die gewünschte Pflanzenanzahl besser steuern zu können. Saatgut ist ein Naturprodukt. Das heißt, dass die sich häufig schnell ändernden Umweltverhältnisse Einfluss auf das letztendliche Ergebnis haben. Aus diesem Grund sind Angaben über das exakte Keimverhalten in Ihrem Praxisbetrieb sehr schwierig. Um trotzdem Ihren Wünschen so gut wie möglich zu entsprechen, wurden Qualitätsstandards für das Saatgut festgesetzt. Die erwähnten Keimzahlen sind Mindestwerte und werden gemäß den ISTA-Methoden festgestellt. In Fällen, in denen das Saatgut nicht den erwähnten Produktspezifikationen entspricht, werden wir Sie informieren. Definitionen Normalsaatgut Normalsaatgut wird allgemein üblich keiner zusätzlichen Bearbeitung unterzogen. Es wird pro Gewicht und/oder per Stück verkauft, je nach Produkt. Normalsaatgut entspricht den EGNormen. Präzisionssaatgut Präzisionssaatgut wird einer zusätzlichen Bearbeitung unterzogen. Es hat eine einheitliche Größe, eine Voraussetzung für einheitliche Keimung, eine hohe Keimkraft und wird per Stück verkauft. Priming Unter Priming versteht man eine Aktivierung des Keimprozesses mit dem Ziel, die Keimruhe zu brechen oder das auf diese Art behandelte Saatgut nach der Aussaat schneller bzw. gleichmäßiger aufgehen zu lassen. Primed Saatgut wird per Stück verkauft. Topfpillen Unter Pillieren versteht man das Ändern der Saatgutform durch Umhüllung mit Füllstoffen. Das Hauptziel bei dieser Methode ist die bessere Aussaatfähigkeit des Saatgutes. Den Topfpillen können auch Zusatzstoffe beigefügt sein. Pilliertes Saatgut wird per Stück verkauft. Inkrustiertes Saatgut Inkru-Plus, Basiscoat. Es handelt sich hierbei um eine völlig deckende, abriebfeste, staubfreie Rundumbeschichtung des Samens, wobei die ursprüngliche Form des Saatkorns erhalten bleibt. Zusatzstoffe können beigefügt werden. Inkrustiertes Saatgut, das auch Insektizid enthält, ist rot oder violett gefärbt. Verkauf in den meisten Fällen per Stück. Keimkraft Die prozentual angegebene Keimfähigkeit gilt zum Zeitpunkt der Auslieferung. Keimkraftzahlen werden im Labor nach ISTA-Vorschriften ermittelt. Genetische Reinheit Genetische Reinheit beschreibt den prozentualen Anteil von Pflanzen aus einer Saatgutpartie die der Sortenbeschreibung entsprechen. Haftungsausschluss Empfehlungen und Abbildungen in Broschüren und Faltblättern müssen möglichst genau den Prüfungen und Praxiserfahrungen entsprechen. Diese Informationen dienen der Unterstützung von Erwerbsgärtnern und Benutzern, wobei unterschiedliche örtliche Bedingungen zu berücksichtigen sind. Enza Zaden übernimmt keinerlei Haftung für abweichende Ergebnisse an Produkten, die aufgrund ungenauer Informationen entstanden sind. Der Käufer hat selbst zu entscheiden, ob die Artikel für den vorgesehenen Anbau und für die örtlichen Bedingungen geeignet sind. Alle Lieferungen erfolgen ausschließlich zu unseren aktuellen Verkaufs- und Lieferbedingungen wie auf unserer Homepage veröffentlicht. Aktuelle Auskünfte über Resistenzen sind auf der Website www.enzazaden.de abrufbar. 50 biovitalis.eu/de | 2025 Katalog Deutschland, Österreich, Schweiz und Tschechien biovitalis.eu | 2025 Katalog Deutschland, Österreich und Schweiz 51
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