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Katalog Biologisches Saatgut 2025

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Allgemeine Verkaufs- und

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (EZGTCS.2024) Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (EZGTCS.2024) 1. Begriffsbestimmungen 1.1. In diesen Verkaufsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: „Vertrag“ hat die in Artikel 2.1 genannte Bedeutung. „Käufer ist die juristische oder natürliche Person, die bei Abschluss eines Kaufvertrags mit Enza Zaden über den Erwerb von Produkten in Ausübung ihres Berufs oder ihres Gewerbes (im Sinne von § 14 BGB) handelt. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle Informationen, die Enza Zaden dem Käufer mündlich oder schriftlich mitteilt und die als vertrauliche Informationen bezeichnet werden oder die angesichts der Art der Informationen und/oder der Umstände ihrer Offenlegung vernünftigerweise als vertrauliche Informationen verstanden werden sollten. „Enza Zaden“ ist die Enza Zaden Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz in (D-67125) Dannstadt- Schaurnheim, An der Schifferstadter Straße, eingetragen unter der Nummer HRA 3899, Ludwigshafen/Rhein. „Partei“ oder „Parteien“ bedeutet Enza Zaden oder der Käufer einzeln oder gemeinsam. „Geistige Eigentumsrechte“ bezeichnet alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Züchterrechte, Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Datenbankrechte, Marken, Handelsnamen, Know-how und Geschäftsgeheimnisse und alle anderen ähnlichen Rechte, die irgendwo auf der Welt bestehen, sowie alle diesbezüglichen Anmeldungen und Rechte auf die Beantragung von Anmeldungen. „Naktuinbouw” ist die Stichting Nederlandse Algemene Kwaliteitsdienst Tuinbouw, der niederländische Inspektionsdienst für den Gartenbau, mit Sitz in (2370 AA) Roelofarendsveen, Sotaweg 22, und eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 41150707. „Angebot“ bedeutet spezifische Bedingungen für den Verkauf von Produkten, die dem Käufer von Enza Zaden angeboten werden. „Auftragsbestätigung“ bedeutet die schriftliche Bestätigung der Annahme der Bestellung durch Enza Zaden per Brief, E-Mail oder Lieferschein. „Pflanzenmaterial“ sind alle Pflanzen und Feldfrüchte, die aus den Produkten erzeugt oder angebaut werden und für den menschlichen (und/oder tierischen) Verzehr bestimmt sind. „Preisliste“ bezeichnet eine Übersicht über die Verkaufspreise der Produkte, die Enza Zaden von Zeit zu Zeit veröffentlicht und in Umlauf bringt. „Produkte“ bestehen aus dem von Enza Zaden an den Käufer gelieferten Saat- und Pflanzgut. „Bestellung“ bedeutet eine vom Käufer eingereichte Anfrage zum Kauf von Produkten. „Resistenz“ ist die Fähigkeit einer Pflanzensorte, das Wachstum und die Entwicklung eines bestimmten Schädlings oder Krankheitserregers und/oder die von ihnen verursachten Schäden im Vergleich zu anfälligen Pflanzensorten unter ähnlichen Umweltbedingungen und ähnlichem Schädlings- oder Krankheitserregerdruck zu begrenzen. Resistente Sorten können bei starkem Schädlings- oder Krankheitserregerdruck einige Krankheitssymptome oder Schäden aufweisen. Es werden zwei Resistenzniveaus definiert: „Hohe Resistenz (HR)“ bezieht sich auf Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung des angegebenen Schädlings oder Krankheitserregers bei normalem Schädlings- oder Krankheitserregerdruck im Vergleich zu anfälligen Sorten stark einschränken. Dese Pflanzen können bei starkem Schädlings- oder Krankheitserregerdruck jedoch Krankheitssymptome oder Schäden aufweisen. „Mittelstarke Resistenz (IR)“ bezieht sich auf Pflanzensorten, die das Wachstum und die Entwicklung des angegebenen Schädlings oder Krankheitserregers einschränken, aber im Vergleich zu hochresistenten Sorten eine größere Bandbreite an Symptomen oder Schäden aufweisen können. Mittelresistente Pflanzensorten zeigen immer noch weniger schwere Symptome oder Schäden als anfällige Pflanzensorten, wenn sie unter vergleichbaren Umweltbedingungen und/oder vergleichbaren Schädlings- oder Krankheitserregerdruck angebaut werden. „Allgemeine Verkaufsbedingungen“ sind die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. 2. Anwendbarkeit der allgemeinen Verkaufsbedingungen 2.1. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten diese Verkaufsbedingungen für alle Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen, die sich auf Produkte beziehen, und sind Bestandteil dieser Angebote, Bestellungen und Auftragsbestätigungen und werden im Folgenden zusammen als „Vertrag“ bezeichnet. 2.2. Die Anwendbarkeit der allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 2.3. Enza Zaden behält sich das Recht vor, diese Verkaufsbedingungen jederzeit zu ändern. Eine neue Fassung dieser Verkaufsbedingungen ersetzt frühere Fassungen und gilt für alle Verträge, die nach dem Datum ihrer Veröffentlichung auf der Website von Enza Zaden unter www.enzazaden.com abgeschlossen werden. 2.4. Jede Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen, die durch ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder eine behördliche Anordnung für nichtig oder ungültig erklärt wird und gegen die kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck und der Absicht der ungültigen 48 biovitalis.eu/de | 2025 Katalog Deutschland, Österreich, Schweiz und Tschechien Bestimmung so weit wie möglich entspricht. Die Unwirksamkeit einer der Bestimmungen hat keinerlei Auswirkungen auf die übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen oder des Vertrags. 2.5. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen und den Bestimmungen eines einzelnen Angebots und/oder einer Auftragsbestätigung haben die Bestimmungen des Angebots und/oder der Auftragsbestätigung Vorrang vor den Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen. 3. Bestellung und Auftragsbestätigung 3.1. Enza Zaden verpflichtet sich, dem Käufer Produkte zu den in der Preisliste von Enza Zaden oder in einem Angebot festgelegten Preisen zu verkaufen. 3.2. Jedes von Enza Zaden unterbreitete Angebot ist unverbindlich und verfällt in jedem Fall nach fünf Werktagen oder einer anderen von Enza Zaden angegebenen Frist. 3.3. Ein Vertrag zwischen Enza Zaden und dem Käufer tritt mit der Auftragsbestätigung oder der Annahme eines Angebots in Kraft. Zwischen den Parteien entstehen daher keine Rechte und Pflichten, solange die Auftragsbestätigung nicht versandt oder ein Angebot nicht angenommen wurde. 3.4. Alle Bestellungen unterliegen den in der Saatgutindustrie üblichen Ernteund Verarbeitungsvorbehalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nichtverfügbarkeit, Ausfall der Saatgutproduktion, Verderb während der Lagerung aus welchem Grund auch immer und/oder andere Probleme mit der Saatgutqualität. Im Falle der vorgenannten Vorbehalte ist Enza Zaden nicht zur Lieferung verpflichtet, sondern wird sich bemühen, anteilige Mengen und/oder vergleichbare Alternativen zu liefern, und hat der Käufer keinerlei Anspruch auf Schadensersatz oder Kostenerstattung. 3.5. Enza Zaden wird sich nach besten Kräften bemühen, die Bestellung zu erfüllen. Enza Zaden ist jedoch zumindest in Bezug auf Größe, Verpackung, Menge oder Gewicht berechtigt, von der Bestellung des Käufers abzuweichen. 3.6. Der Käufer hat bei der Bestellung mitzuteilen, welche Informationen, Spezifikationen und Unterlagen nach den Vorschriften des Lieferlandes erforderlich sind. Der Käufer ist dafür verantwortlich, Enza Zaden über alle Formalitäten zu informieren, die für die Einfuhr erfüllt werden müssen. Der Käufer ist zudem verpflichtet, Enza Zaden Informationen über alle erforderlichen Zertifikate, phytosanitären Fragen, Einfuhrdokumente oder Rechnungen zur Verfügung zu stellen. 3.7. Kommt der Käufer seiner im vorstehenden Absatz genannten Verpflichtung nicht nach, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Der Käufer haftet für alle Verluste oder Schäden, die Enza Zaden aus oder im Zusammenhang mit einem solchen Versäumnis entstehen. 4. Preise 4.1. Alle von Enza Zaden in der Preisliste und/oder in einem Angebot angegebenen Preise verstehen sich in Euro, ausschließlich zusätzlicher Gebühren und Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Bearbeitungsgebühren, Transport- und Versicherungskosten, Kosten für (Qualitäts-)Zertifikate, Mehrwertsteuer und Gebühren, für die sich Enza Zaden das Recht vorbehält, solche zusätzlichen Gebühren, Kosten oder Steuern dem Käufer in Rechnung zu stellen. 4.2. Enza Zaden behält sich das Recht vor, alle in der Preisliste und/oder in einem Angebot angegebenen Preise einseitig zu ändern. Alle neuen Preise werden dem Käufer von Enza Zaden mitgeteilt und ersetzen die früher aufgeführten und/oder angebotenen Preise. 4.3. Enza Zaden behält sich das Recht vor, Preiserhöhungen an den Käufer weiterzugeben, die sich beispielsweise aus erhöhten Transportkosten, Materialpreiserhöhungen, erhöhten Arbeitskosten, Import- oder Exportabgaben oder anderen Steuern oder Preiserhöhungen ergeben, die nach dem Abschluss des Vertrags, aber vor dem Zeitpunkt der Lieferung eingetreten sind. 5. Stornierung 5.1. Wird ein Auftrag nach Vertragsabschluss vom Käufer storniert, ist der Käufer verpflichtet, 10 % des Preises zu zahlen, den Enza Zaden für den Auftrag berechnet hätte. Der Schaden ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn Enza Zaden einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist. 6. Versand 6.1. Enza Zaden wird sich bemühen, die bestellten Produkte gemäß dem im Vertrag genannten Liefertermin an den Käufer zu versenden. 6.2. Alle von Enza Zaden mitgeteilten Liefertermine dienen lediglich als Anhaltspunkt und sollten nicht als garantiert angesehen werden. Ebenso wenig können sie durch eine Mitteilung durch oder im Namen des Käufers als Leistungsfrist angesehen werden. Im Falle einer Verspätung oder eines Ausbleibens der Lieferung hat der Käufer Enza Zaden eine schriftliche Inverzugsetzung zu senden und Enza Zaden eine weitere angemessene Frist für die Lieferung der Produkte einzuräumen. Enza Zaden haftet in keinem Fall für Schäden, Sanktionen, Verluste, Verletzungen oder Kosten aufgrund von Verzögerungen oder Ausfällen bei Versand und/oder Lieferung. Ebenso wenig ist der Käufer in einem solchen Fall berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 6.3. Der Versand durch Enza Zaden erfolgt „Carriage Paid To“ [Fracht bezahlt bis] (CPT, entsprechend der Definition in der jüngsten Ausgabe der von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) veröffentlichten Incoterms) zum vereinbarten Bestimmungsort. Der Käufer ermächtigt Enza Zaden hiermit, den Frachtführer auszuwählen und die Transportkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Der Käufer hat auf eigene Kosten für eine angemessene und geeignete Ausrüstung zum Abladen der Produkte zu sorgen. 6.4. Teillieferungen der Produkte sind zulässig, sofern die Teillieferung für den Käufer im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Produkte sichergestellt ist und die Teillieferung für den Käufer keinen erheblichen Mehraufwand oder zusätzliche Kosten verursacht. 7. Zahlung 7.1. Die Zahlung des Kaufpreises ist innerhalb von 30 (in Worten: dreißig) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug, Aufrechnung, Skonto oder Schuldenausgleich durch Überweisung auf ein von Enza Zaden angegebenes Bankkonto fällig. 7.2. Enza Zaden ist berechtigt, Beträge, die Enza Zaden dem Käufer schuldet, mit Beträgen, die der Käufer Enza Zaden schuldet, zu verrechnen. 7.3. Der Käufer ist automatisch in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, sollte er eine Zahlungsfrist verletzen. Bei Ratenzahlung ist der Käufer mit einer überfälligen Rate in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und werden die restlichen Raten sofort fällig. 7.4. Unbeschadet aller anderen Rechte oder Rechtsmittel, die Enza Zaden zur Verfügung stehen, ist Enza Zaden berechtigt, für alle verspäteten Zahlungen Zinsen in Höhe des für den Geschäftsverkehr geltenden gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen. Diese Zinsen laufen täglich auf, bis die Zahlung erfolgt ist. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, die Enza Zaden im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der (Zahlungs-)Verpflichtung des Käufers entstehen, gehen zu Lasten des Käufers. 7.5. Die vom Käufer geleisteten Zahlungen dienen zunächst zur Verringerung der fälligen außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, anschließend zur Verringerung der ausstehenden Zinsen und dann zur Verringerung der ausstehenden Rechnungen in der Reihenfolge des Datums, beginnend mit der ältesten Rechnung. 7.6. Enza Zaden behält sich das Recht vor, die Erfüllung eines Vertrags mit dem Käufer auszusetzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zurückhaltung aller Lieferungen, bis alle ausstehenden Zahlungen, die der Käufer Enza Zaden aufgrund eines Vertrags schuldet, beglichen sind. 8. Beanstandungen 8.1. Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte sofort nach der Lieferung auf eigene Kosten zu prüfen und festzustellen, ob (i) die richtigen Produkte (ii) in den vereinbarten Mengen geliefert wurden und ob (iii) keine Mängel oder Unzulänglichkeiten vorliegen. Im Falle von Abweichungen hat der Käufer Enza Zaden innerhalb von 5 (in Worten: fünf) Tagen schriftlich davon in Kenntnis zu setzen. 8.2. Bei nicht sichtbaren Mängeln hat die schriftliche Mitteilung innerhalb von 5 (in Worten: fünf) Werktagen zu erfolgen, nachdem der Käufer den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken können. 8.3. Die schriftliche Mitteilung hat die Angaben zur Sendung (Partienummer des Saatguts, Packzettel und Rechnungsangaben), die Grundlage für die Beanstandung sowie etwaige Belege (Fotos, Sachverständigenaussagen usw.) zu enthalten, und zwar so, dass Enza Zaden oder ein dritter Sachverständiger die Beanstandung überprüfen kann. Der Käufer hat Aufzeichnungen über die Verwendung und den Zustand der Produkte und/oder des Pflanzenmaterials zu führen. Enza Zaden hat das Recht, die Produkte und/oder das Pflanzenmaterial zu inspizieren, zu testen oder anderweitig zu überprüfen, und der Käufer erklärt sich bereit, dabei auf eigene Kosten voll und ganz mit Enza Zaden zu kooperieren. 8.4. Es ist dem Käufer keinesfalls erlaubt, die Produkte zurücksenden, es sei denn, Enza Zaden hat schriftlich etwas anderes vereinbart. 8.5. Erhält Enza Zaden keine schriftliche Mitteilung gemäß 8.1 oder 8.2, wird davon ausgegangen, dass der Käufer die Produkte vollständig und in zufriedenstellendem Zustand angenommen hat. 8.6. Können die Parteien einen Streit über die Qualität der Erzeugnisse und/oder des Pflanzenmaterials nicht beilegen, ist jede Partei berechtigt, eine Inspektion durch Naktuinbouw in Auftrag zu geben, wobei die nachweislich unterlegene Partei die Kosten der Inspektion trägt. Die Inspektion wird an einer zertifizierten Stichprobe durchgeführt, und die Feststellungen sind für beide Parteien verbindlich, unbeschadet ihres Rechts, die Folgen dieser Feststellungen gemäß Artikel 22 anzufechten. 8.7. DAS EINZIGE RECHTSMITTEL DES KÄUFERS IM RAHMEN DIESER KLAUSEL 8 IST (NACH ENZA ZADENS ALLEINIGEM ERMESSEN) DER ERSATZ DES BETREFFENDEN PRODUKTS ODER DIE GUTSCHRIFT DES KAUFPREISES FÜR DIE BETREFFENDEN PRODUKTE. 9. Eigentumsvorbehalt 9.1. Enza Zaden behält sich das Eigentum an den Produkten vor, bis der Käufer all seinen Verpflichtungen gegenüber Enza Zaden nachgekommen ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bezahlung aller Rechnungen, Vertragszinsen und außergerichtlichen Inkassokosten. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts wird der Käufer die Produkte mit der gebotenen Sorgfalt behandeln, eine angemessene Versicherung für die Produkte abschließen und, soweit erforderlich, die Produkte instand halten und deutlich als Eigentum von Enza Zaden kennzeichnen lassen. Der Käufer wird die Produkte von anderen Materialien getrennt halten, um Verwechslungen zu vermeiden. 9.2. Es ist dem Käufer erlaubt, die von Enza Zaden gelieferten Produkte im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit zu verwenden, aber untersagt, diese Produkte oder das Pflanzenmaterial ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Enza Zaden an Dritte zu verpfänden oder anderweitig als Sicherheit für Forderungen zu verwenden. 9.3. Für den Fall, dass das Recht des Landes, in das die Produkte geliefert werden, weitergehende Möglichkeiten des Eigentumsvorbehalts vorsieht als in diesem Artikel 9 vorgesehen, gelten diese Möglichkeiten als von den Parteien vereinbart. 9.4. Der Käufer wird Enza Zaden unverzüglich benachrichtigen, wenn eines der in Artikel 20.2 genannten Ereignisse eingetreten ist oder eintritt. Wird der Käufer, bevor das Eigentum an den Produkten auf den Käufer übergeht, von einem der in Artikel 20.2 aufgeführten Ereignisse betroffen, erlischt, ohne Einschränkung anderer Rechte oder Rechtsmittel von Enza Zaden, das Recht des Käufers, die Produkte weiterzuverkaufen oder sie im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit zu verwenden, und ist Enza Zaden berechtigt, jederzeit (i) vom Käufer die Rückgabe aller Produkte und des Pflanzenmaterials, die sich in seinem Besitz befinden, zu verlangen und (ii) – sollte der Käufer dem nicht unverzüglich nachkommen – die Räumlichkeiten des Käufers oder eines Dritten, in denen die Produkte und/oder das Pflanzenmaterial gelagert sind, zu betreten, um sie wieder ihn Besitz zu nehmen. 9.5. Auf erstes Verlangen von Enza Zaden verpfändet der Käufer alle Produkte und/ oder das Pflanzenmaterial und alle Erlöse daraus an Enza Zaden oder schafft eine andere für Enza Zaden zufriedenstellende Sicherheit. 10. Höhere Gewalt 10.1. Im Falle höherer Gewalt ist Enza Zaden, ohne dass ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, berechtigt, die Ausführung des Vertrags ganz oder teilweise auszusetzen oder, falls der Fall höherer Gewalt andauert, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen. Enza Zaden ist in keinesfalls haftbar oder verpflichtet, dem Käufer im Zusammenhang mit einer solchen Aussetzung oder Beendigung eine Entschädigung zu zahlen. 10.2. Neben der Bedeutung von höherer Gewalt im Sinne des anwendbaren Rechts ist unter höherer Gewalt zu verstehen: jeder Umstand, der von Enza Zaden nicht vernünftigerweise vorhergesehen und/oder beeinflusst werden konnte und aufgrund dessen die Lieferung aller oder eines Teils der Produkte vernünftigerweise nicht möglich ist oder vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. Als höhere Gewalt gelten unter anderem Krieg (auch Kriege und/ oder Konflikte, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages andauern), Kriegsgefahr, Unruhen, Überschwemmungen, Wasserschäden, Feuer, Pandemien und Epidemien, Transportschwierigkeiten, unvorhergesehene technische Komplikationen, Betriebsstörungen, Streiks bei Enza Zaden oder bei von Enza Zaden beauftragten Dritten, Blockaden, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote, vollständige oder teilweise Beschlagnahme oder Requirierung von Lagerbeständen bei Enza Zaden, bei einer der Tochtergesellschaften von Enza Zaden oder bei Lieferanten von Enza Zaden durch zivile oder militärische Behörden, fehlende Transportkapazitäten, Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch Lieferanten von Enza Zaden, Maschinenausfälle, Zerstörung und andere Stagnationen in den Betrieben von Enza Zaden, einer der Tochtergesellschaften oder Lieferanten von Enza Zaden sowie Knappheit, die dazu führt, dass die Lieferung aller oder eines Teils der Produkte vernünftigerweise nicht möglich ist oder vernünftigerweise nicht verlangt werden kann. 10.3. Unter höherer Gewalt ist auch jeder Umstand zu verstehen, der Anlass gibt, sich auf die in der Saatgutindustrie üblichen Ernte- und Verarbeitungsvorbehalte im Sinne von Artikel 3.4 zu berufen. Diese Umstände berechtigen Enza Zaden, dem Käufer eine anteilige Menge der Bestellung zu liefern, unbeschadet aller anderen Rechte von Enza Zaden gemäß diesem Artikel 10. 11. Nutzung (Lizenzierung) der Produkte 11.1. Enza Zaden gewährt dem Käufer eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare und begrenzte Lizenz im Rahmen ihrer geistigen Eigentumsrechten an den Produkten für die Dauer des Vertrags zur Verwendung der Produkte für den alleinigen Zweck einer einmaligen kommerziellen Produktion oder eines einmaligen Anbaus und Verkaufs von Pflanzenmaterial. Nichts in dieser Vereinbarung stellt eine Übertragung von geistigen Eigentumsrechten von Enza Zaden auf den Käufer dar. 11.2. Es ist dem Käufer nicht erlaubt, die Produkte oder das Pflanzenmaterial (einschließlich der Elternlinien) für Forschung, Züchtung, molekulare oder genetische Analyse, Ernte, (Wieder-)Erzeugung von Saatgut, Vermehrung und/ oder Multiplikation oder für andere Zwecke als die kommerzielle Erzeugung oder den Anbau von Pflanzenmaterial gemäß diesem Artikel 11 zu verwenden oder dies zu veranlassen oder zu gestatten. 11.3. Es ist dem Käufer nicht erlaubt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Enza Zaden, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sein kann, Produkte an andere natürliche oder juristische Personen zum Zwecke der Produktion oder des Anbaus zu liefern oder Produkte an und/oder im Namen von (juristischen) Personen zu vertreiben, zu verkaufen, zu übertragen, zu unterlizenzieren, zu belasten, zu verpfänden oder als Sicherheit anzubieten. 11.4. Der Käufer stellt sicher, dass Dritte, die er mit dem Anbau von Pflanzenmaterial beauftragt, schriftlich an die gleichen Verpflichtungen gebunden sind wie der Käufer im Rahmen des Vertrags, und überwacht die Einhaltung dieser Verpflichtungen. Der Käufer bleibt in vollem Umfang verantwortlich und haftbar für die Erfüllung oder Nichterfüllung der Verpflichtungen durch den von ihm eingeschalteten Dritten. 12. Haftungsausschluss und Produktinformationen 12.1. Beschreibungen, Empfehlungen und Abbildungen, die von oder im Namen von Enza Zaden in Broschüren, Prospekten, Datenblättern und anderem Werbematerial, auf Verpackungen, auf der Website von Enza Zaden (www. enzazaden.com) oder in jeder anderen Form der Kommunikation gegeben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Informationen über Qualität, Produktspezifikation, Resistenzen, Zusammensetzung, Gewicht, Mengenangaben, Behandlung im weitesten Sinne, Anwendungen und Eigenschaften der Produkte (“Produktinformationen”), basieren auf der Beurteilung der Testergebnisse und praktischen Erfahrungen von Enza Zaden. Die Produktinformationen dienen lediglich als Hinweis zur Unterstützung des Käufers. Enza Zaden übernimmt keinerlei Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit ihrer Produktinformationen in Bezug auf den Zweck und/oder die Leistung der Produkte und des Pflanzenmaterials. 12.2. Der Käufer erkennt an, dass alle von Enza Zaden zur Verfügung gestellten Produktinformationen in Bezug auf die Qualität (wie Entwicklungsfähigkeit, Keimbildung, mechanische oder genetische Reinheit, Saatgutgesundheit) oder Leistung der Produkte nur für die Ergebnisse gelten, die Enza Zaden zum Zeitpunkt des Tests mit der spezifischen verwendeten Saatgutprobe und unter den Bedingungen, unter denen der Test durchgeführt wurde, erhalten hat. Die Tests wurden nicht unter allen möglichen Bedingungen oder agronomischen Praktiken durchgeführt. Daher erkennt der Käufer des Weiteren an, dass diese Produktinformationen keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie von Enza Zaden hinsichtlich der Qualität oder Leistung ihrer Produkte unter allen möglichen Bedingungen darstellen. 12.3. Der Käufer erkennt an, dass die vom Käufer mit den Produkten erzielten Ergebnisse von Faktoren wie dem Ort des Anbaus, den Bedingungen vor und während des Anbaus, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lagerung der Produkte, dem Klima, dem Boden und den vom Käufer verwendeten biovitalis.eu/de 2025 Katalog Deutschland, Österreich, Schweiz und Tschechien 49

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