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Katalog Biologisches Saatgut 2021

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Resistenzen 44 Salat

Resistenzen 44 Salat Scientific name English name Code Scientific name English name Code Virosen Lettuce mosaic virus Lettuce mosaic LMV Macrosiphum euphorbiae Potato aphid Me Insekten Pilze Nasonovia ribisnigri Lettuce leaf aphid Nr Bremia lactucae Downy mildew Bl Pemphigus bursarius Lettuce root aphid Pb Kräuter Pilze Fusarium oxysporum Downey mildew Fus Peronospora farinosa f.sp. spinaciae Downy mildew Pfs Perononspora belbarii Downey mildew Pb Peronospora parasitica Fusarium wilt Pp Virosen Paprika Spinat Pilze Bakteriosen Chili veinal mosaic virus Chili veinal mosaic ChiVMV Xanthomonas campestris pv. vesicatoria Bacterial spot Xcv Cucumber mosaic virus Cucumber mosaic CMV Ralstonia solanacearum Bacterial wilt Rs Pepper mottle virus Pepper mottle PepMoV Pilze Pepper yellow mosaic virus Pepper yellow mosaic PepYMV Fusarium oxysporum f.sp. capsici Fusarium wilt Foc Potato Y virus Potato Y PVY Phytophthora capsici Buckeye fruit and root rot Tobacco etch virus Tobacco etch TEV Leveillula taurica (anamorph: Oidiopsis sicula) Leveillula taurica Lt Tomato spotted wilt virus Tomato spotted wilt TSWV Nematoden Tobamovirus group Meloidogyne incognita Root-knot Mi Pepper mild mottle virus, Tobacco mild green mosaic virus, Tobacco mosaic virus, Tomato mosaic virus Virosen Tm:0-3 Meloidogyne arenaria Root-knot Ma Tomaten Meloidogyne javanica Root-knot Mj Cucumber mosaic virus Cucumber mosaic CMV Fusarium oxysporum f.sp. lycopersici Fusarium wilt Fol Pepino mosaic virus Pepino mosaic virus PepMV Fusarium oxysporum f.sp. radicis-lycopersici Fusarium crown and root rot Tobacco mosaic virus Tobacco mosaic TMV Leveillula taurica (anamorph: Oidiopsis sicula) Powdery mildew Lt Tomato spotted wilt virus Tomato spotted wilt TSWV Oidium neolycopersici (ex Oidium lycopersicum) Powdery mildew On (ex Ol) Tomato mosaic virus Tomato mosaic ToMV Pyrenochaeta lycopersici Corky root rot Pl Tomato yellow leaf curl virus Tomato yellow leaf curl TYLCV Verticillium albo-atrum Verticillium wilt Va Bacteria Verticillium dahliae Verticillium wilt Vd Clavibacter michiganensis subsp. michiganensis Bacterial cancer Cmm Nematoden Xanthomonas vesicatoria (Xanthomonas campestris pv. vesicatoria) Bacterial spot Xcv Meloidogyne arenaria Root-knot Ma Ralstonia solanacearum Bacterial wilt Rs Meloidogyne incognita Root-knot Mi Pilze Meloidogyne javanica Root-knot Mj Fulvia fulva (ex Cladosporium fulvum) Leaf mold Ff (ex Cf) Virosen Melone Melon necrotic spot virus Melon necrotic spot MNSV Podosphaeria xanthii (ex Sphaerotheca fuliginea) Powdery mildew Px (ex Sf) Pilze Fusarium oxysporum f.sp. melonis Fusarium wilt Fom Aphis gossypii Cotton aphid Ag Cucumber green mottle mosaic virus Virosen Cucumber green mild mottle Gurken Pilze Pilze Insekten Pilze CGMMV Cladosporium cucumerinum Scab and gummosis Cucumber mosaic virus Cucumber mosaic CMV Colletotrichum orbiculare Anthracnose Co Cucumber vein yellowing virus Cucurbit yellow stunting disorder virus Cucumber vein yellowing Cucumber yellowing stunting disorder CVYV Corynespora cassiicola Corynespora blight and target spot CYSDV Fusarium oxysporum f.sp. cucumerinum Fusarium wilt Foc Papaya ringspot virus Papaya ringspot PRSV Fusarium oxysporum f.sp. radicis-cucumerinum Fusarium crown and root rot Watermelon mosaic virus Watermelon mosaic WMV Fusarium oxysporum f. sp. melonis Fom Zucchini yellow mosaic irus Zucchini yellows ZYMV Fusarium oxysporum f. sp. niveum Fon Cucumber green mottle mosaic virus Virosen Cucumber green mottle mosaic Zucchini Fusarium oxysporum f. sp. radicis-cucumerinum Podosphaeria xanthii (ex Sphaerotheca fuliginea) Powdery mildew Px Golovinomyces cichoracearum (ex Erysiphe cichoracearum ) Powdery mildew CGMMV Podosphaeria xanthii (ex Sphaerotheca fuliginea) Powdery mildew Px Papaya ringspot virus Papaya ringspot PRSV Fusarium oxysporum f.sp. cucumerinum Fusarium wilt Foc Squash mosaic virus Squash mosaic SqMV Fusarium oxysporum f.sp. lagenariae Fusarium wilt Fol Zucchini yellow mosaic virus Zucchini yellows ZYMV Fusarium oxysporum f.sp. melonis Fusarium wilt Fom Watermelon mosaic virus Watermelon mosaic WMV Cucumber mosaic virus Cucumber mosaic CMV Virosen Kürbis Papaya ringspot virus Papaya ringspot PRSV Podosphaeria xanthii (ex Sphaerotheca fuliginea) Powdery mildew Px Watermelon mosaic virus Watermelon mosaic WMV Zucchini yellow mosaic virus Zucchini yellows ZYMV Resistenze TR: Si = Silvering Pilze Pilze Pc For Ccu Cca For Forc Gc

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen (EZGTCS.2020) § 1 - Definitionen 1. Der Käufer bedeutet die natürliche oder juristische Person, die einen Kaufvertrag mit Enza Zaden über den Erwerb von Produkten abschließt. 2. Enza Zaden bezeichnet die Enza Zaden Deutschland GmbH & Co. KG mit Sitz An der Schifferstadter Strasse, D-67125 Dannstadt-Schauernheim, Deutschland. 3. Enza Zaden und der Käufer werden zusammen als die Parteien und einzeln als die Partei bezeichnet. 4. Incoterms bezieht sich auf die von der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) veröffentlichten und derzeit verwendeten Incoterms 2010. 5. Geistige Eigentumsrechte umfassen weltweit sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen geistigen Eigentumsrechte, insbesondere Sortenschutzrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patentrechte, Geschmacksmusterrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Marken und Dienstleistungsmarken und/oder sonstige Rechte. 6. Naktuinbouw ist eine Bezeichnung für die niederländische [unter behördlicher Kontrolle stehende] Prüfungsstelle für Gartenbau mit Sitz in Sotaweg 22, Postbus 40, 2370 AA Roelofarendsveen, Niederlande. 7. Eingangsbestätigung bezeichnet die schriftliche Annahmebestätigung des Auftrags durch Enza Zaden mittels Brief, E-Mail oder Packschein. 8. Der Begriff Angebot umfasst bestimmte Bedingungen, die für einen konkreten, von Enza Zaden einem Abnehmer vorgeschlagenen Verkauf gelten. 9. Pflanzenmaterial bedeutet sämtliche Pflanzen und Feldfrüchte, die aus den Produkten hergestellt oder angebaut werden, und für den Verzehr durch Menschen (und Tiere) bestimmt sind. 10. Produkte umfassen das Saatgut und das Pflanzenmaterial, die von Enza Zaden an den Käufer geliefert werden. 11. Aufbereitung bedeutet die Behandlung der Produkte, insbesondere die Behandlung zur Verbesserung der Aussaatfähigkeit, Keimung und Pflanzenqualität sowie zur Vorbeugung gegen Schädlinge und/oder Krankheiten. 12. Der Begriff Preisliste bezeichnet einen Überblick über die Verkaufspreise der Produkte, die Enza Zaden von Zeit zu Zeit veröffentlicht und verbreitet. 13. Auftrag bedeutet einen vom Käufer erteilte Anweisung zum Kauf von Produkten. 14. Resistenz-Terminologie umfasst die im Anhang angegebenen Informationen und Terminologie. 15. Anhang bezieht sich auf die Anlage zu dem Vertrag und diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 16. Produktspezifikationen bezeichnen die Informationen, die auf den Websites und andere Medien von Enza Zaden veröffentlicht werden. § 2 – Geltungsbereich dieser Allgemeinen Bedingungen 1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich des Anhangs gelten für und sind Bestandteil sämtlicher Eingangsbestätigungen und Angebote, die von Enza Zaden dem Käufer bezüglich der Produkte unterbreitet werden, und werden nachfolgend als der „Vertrag“ bezeichnet, sofern nicht ausdrücklich anderslautend in dem Vertrag bestimmt. 2. Die Anwendbarkeit von allgemeinen (Einkaufs-) bedingungen des Käufers auf den Vertrag wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Enza Zaden behält sich nach seinem alleinigen Ermessen vor, diese Verkaufsbedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Eine neue Version der Verkaufsbedingungen findet auf die Einkäufe des Käufers Anwendung und ist dafür ab dem Zeitpunkt maßgeblich, an dem Enza Zaden den Käufer von der neuen Version in Kenntnis setzt, unter der Bedingung, dass bereits abgeschlossene Einkäufe mit der zuvor bestehenden Version der Verkaufsbedingungen übereinstimmen. 4. Durch die Ungültigkeit einer der Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden die übrigen von den Parteien vereinbarten Bedingungen nicht berührt. § 3 – Auftrag und Eingangsbestätigung 1. Enza Zaden sagt zu, dem Käufer Produkte zu den Sätzen gemäß der Preisliste von Enza Zaden oder gemäß den in einem Angebot gemachten Angaben zu verkaufen. 2. Von Enza Zaden gemachte Angebote sind freibleibend und sind längstens fünf Werktage nach dem Angebotsdatum oder nur für eine sonstige von Enza Zaden festgelegte Dauer gültig. 3. Ein Vertrag zwischen Enza Zaden und dem Käufer tritt mit der Eingangsbestätigung oder mit der Angebotsannahme in Kraft. Daher entstehen zwischen den Parteien erst Rechte oder Pflichten, wenn die Eingangsbestätigung erhalten wurde oder ein Angebot angenommen wurde. 4. Sämtliche Aufträge gelten vorbehaltlich der üblichen Vorbehalte hinsichtlich der Ernte und der Aufbereitung. Im Falle der vorstehenden Vorbehalte ist Enza Zaden nicht zur Lieferung verpflichtet, wird sich jedoch bemühen, anteilsmäßige Mengen und/oder vergleichbare Alternativen zu liefern, und der Käufer ist nicht berechtigt, Ersatz für die daraus entstehenden Schäden oder Kosten geltend zu machen. 5. Enza Zaden hat im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Auftrag anzunehmen. Nichtdestotrotz ist Enza Zaden zumindest berechtigt, von dem durch den Käufer erteilten Auftrag mittels Eingangsbestätigung im Hinblick auf Größe, Verpackung, Menge oder Gewicht abzuweichen. Der Käufer nimmt diese Abweichungen an. 6. Bei der Auftragserteilung hat der Käufer mitzuteilen, welche Informationen, Spezifikationen und Unterlagen nach den Bestimmungen und Vorschriften des Lieferlandes erforderlich sind. Es obliegt dem Käufer, Enza Zaden über Formalitäten zu informieren, die für die Einfuhr beachtet werden müssen. Der Käufer hat auch Enza Zaden Informationen zu jeglichen erforderlichen Zertifikaten, pflanzenschutzrechtlichen Angelegenheiten, Einfuhrdokumenten oder Rechnungen zu erteilen. 7. Enza Zaden ist nicht für Verzögerungen oder eine Nichtbearbeitung eines Auftrags aufgrund oder in Verbindung mit der Nichterfüllung von jeglichen Verpflichtungen des Käufers gemäß § 3 haftbar. Der Käufer ist für jeglichen Verlust oder Schaden, der Enza Zaden aus oder in Verbindung mit dieser Nichterfüllung entsteht, haftbar. § 4 – Preise 1. Sämtliche Preise, die von Enza Zaden in ihrer Preisliste und/oder in einem Angebot genannt werden, verstehen sich in Euro, ausschließlich zusätzlicher Gebühren und Kosten, insbesondere Bearbeitungsgebühren, Transport- und Versicherungskosten, Kosten für (Qualitäts-)Zertifizierungen, Mehrwertsteuer und Gebühren. 2. Sämtliche in der Preisliste angegebenen Preise gelten vorbehaltlich von Enza Zaden vorgenommenen Anpassungen. Enza Zaden behält sich das Recht vor, die Preise einseitig zu ändern. Neue Preise werden dem Käufer von Enza Zaden mitgeteilt und ersetzen vorherige aufgeführte und/oder angebotene Preise; es sei denn zuvor gemachte Angebote sind verbindlich oder ein Vertrag mit den vorherigen aufgeführten und/oder angebotenen Preisen wurde bereits geschlossen. 3. Für besondere Sorten von Gemüsesaatgut, die zu bestimmten Bedingungen verkauft und erworben werden, kann ein Aufpreis - pro Quadratmeter oder einer sonstigen Mengeneinheit – in den Vertrag aufgenommen werden. Dieser Aufpreis gilt für eine einzige gewerbsmäßige Erzeugung oder einen einzigen gewerbsmäßigen Anbau des Pflanzenmaterials, sofern nicht anderslautend zwischen den Parteien vereinbart. § 5 – Stornierung Wenn ein Auftrag nach Abschluss eines Vertrages durch den Käufer storniert wird, ohne dass der Käufer gemäß diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und/oder nach dem anwendbaren Recht zu einer Stornierung berechtigt war, hat der Käufer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises für die stornierten Produkte zu zahlen, ohne Einschränkung des Rechts von Enza Zaden, den vollständigen Ersatz der ihr durch die Stornierung entstandenen Schäden und Kosten zu verlangen. § 6 – Lieferung 1. Enza Zaden hat sich zu bemühen, die gekauften Produkte dem Käufer in Übereinstimmung mit der in der Eingangsbestätigung oder der Angebotsannahme genannten Versandwoche zu liefern. 2. Sofern nicht anders von den Parteien vereinbart, ist die in der Eingangsbestätigung oder der Angebotsannahme angegebene Versandwoche ein Hinweis, der jedoch nicht als endgültig anzusehen ist. Falls die Lieferung nicht in einer unverbindlichen Versandwoche erfolgt, hat Enza Zaden den Käufer davon in Kenntnis zu setzen und der Käufer hat – als sein einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf - Enza Zaden eine weitere angemessene Frist für die Lieferung der Produkte zu gewähren. Enza Zaden ist keinesfalls für Schäden, Vertragstrafen, Verluste, Körperverletzungen oder Kosten aufgrund der Nichtversendung und/oder Nichtlieferung in einer unverbindlichen Versandwoche haftbar, noch ist der Käufer berechtigt, den Vertrag zu kündigen. 3. Der Versand durch Enza Zaden erfolgt nach der Klausel CPT, zum vereinbarten Bestimmungsort, Incoterms 2020. Der Käufer ermächtigt hiermit Enza Zaden, den Frachtführer auszuwählen und – entgegen CPT, Incoterms 2020 – die Transportkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen. Mit der Lieferung der Produkte an den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über. 4. Der Käufer ist verpflichtet, Teillieferungen von Enza Zaden entgegenzunehmen, es sei denn, diese Teillieferungen sind für den Käufer im Einzelfall nicht annehmbar. Wenn Teillieferungen erfolgen, berechnet Enza Zaden jede Lieferung getrennt. § 7 – Zahlung 1. Der Käufer hat innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum die Zahlung in Euro durch Überweisung auf ein von Enza Zaden benanntes Bankkonto zu veranlassen. Abweichende Zahlungsfristen müssen zwischen den Parteien in dem Vertrag vereinbart werden. 2. Der Käufer befindet sich automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mitteilung bedarf, sobald er die Zahlungsfrist nicht einhält. 3. Bei Ratenzahlungen befindet sich der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mitteilung bedarf, wenn eine Rate überfällig ist, und die restlichen Raten werden unverzüglich fällig. 4. Auf überfällige Forderungen werden Zinsen in Höhe von acht (8) Prozent je Kalenderjahr berechnet. Enza Zaden behält sich vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers die Zinssätze anzupassen. 5. Enza Zaden ist berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die außergerichtliche Einziehung von überfälligen Forderungen durchzuführen. Der Käufer hat sämtliche Kosten für eine außergerichtliche Einziehung pauschal mit 15 % des überfälligen Betrages, mindestens jedoch 250,00 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. 6. Von dem Käufer geleistete Zahlungen werden erst auf die zu dem Zeitpunkt ausstehenden außergerichtlichen Einziehungskosten, sodann auf die ausstehenden Zinsen und schließlich auf die älteste offene Rechnung angerechnet. 7. Enza Zaden behält sich vor, die Erfüllung gemäß einem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag auszusetzen, insbesondere sämtliche Lieferungen bis zu dem Zeitpunkt zurückzuhalten, an dem sämtliche ausstehenden Zahlungen, die der Käufer Enza Zaden gemäß einem Vertrag schuldet, geleistet wurden. § 8 – Beanstandungen 1. Der Käufer hat die Produkte bei Lieferung oder so bald wie möglich darauf zu überprüfen. Der Käufer hat gemäß dem Vertrag festzustellen, ob: - die richtigen Warenposten geliefert wurden; - die richtigen Mengen geliefert wurden; - die gelieferten Warenposten sämtliche Qualitätsanforderungen erfüllen, die von den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. 2. Der Käufer hat innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung jegliche erkennbaren Mängel oder Fehler gegenüber Enza Zaden schriftlich anzuzeigen. Bei nicht erkennbaren Mängeln ist eine schriftliche Rüge innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels zu erteilen. 3. In der schriftlichen Rüge sind die Versandinformationen (Losnummer des Saatgutes, Lieferschein und die Rechnungsangaben), die Grundlage für eine Beanstandung sowie Belege (Fotos, Erklärung eines Sachverständigen, etc.) anzugeben, so dass Enza Zaden oder ein unabhängiger Sachverständiger die Beanstandung überprüfen kann. Der Käufer hat Aufzeichnungen über die Lagerung, die Verwendung und den Zustand der Produkte zu führen. Enza Zaden ist berechtigt, Inaugenscheinnahmen, Prüfungen oder sonstige Nachprüfungen der betroffenen Produkte durchzuführen und der Käufer kooperiert bei diesen vorbehaltlos mit Enza Zaden. 4. Der Käufer darf auf keinen Fall die Produkte zurückgeben, sofern nicht anders mit Enza Zaden schriftlich vereinbart. 5. Falls Enza Zaden nicht eine schriftliche Mängelanzeige innerhalb der maßgeblichen Fristen erhält, gelten die Produkte als durch den Käufer angenommen. Wenn Forderungen wegen Schäden oder Verlust nicht innerhalb der maßgeblichen Frist schriftlich geltend gemacht werden, gilt dies als einen Verzicht durch den Käufer auf diese und der Käufer übernimmt und akzeptiert ausdrücklich jegliche Haftung für diese Schäden oder Verluste, es sei denn, Enza Zaden hat den Mangel oder Fehler in betrügerischer Absicht verheimlicht. 6. Wenn die Parteien einen Streit hinsichtlich der Qualität der Produkte nicht beilegen können, kann jede Partei Naktuinbouw mit einer Überprüfung beauftragen, wobei die im Unrecht stehende Partei die Kosten für die Überprüfung zu zahlen hat. Die Überprüfung hat an einer zertifizierten Probe zu erfolgen und die Ergebnisse sind für beide Parteien bindend, unbeschadet ihres Rechts, Streitigkeiten hinsichtlich der Auswirkungen dieser Ergebnisse gemäß § 17 beizulegen. 7. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers und die einzige Verpflichtung von Enza Zaden gemäß diesem § 8 ist es, die betroffenen Produkte ersetzen zu lassen, oder gegebenenfalls die richtige Menge liefern zu lassen, oder, nach dem Ermessen von Enza Zaden, dem Käufer eine Gutschrift für die Produkte zu erteilen § 9 – Eigentumsvorbehalt 1. Enza Zaden behält sich das Eigentum an den Produkten vor, bis der Käufer sämtliche seiner Verpflichtungen gegenüber Enza Zaden erfüllt hat, insbesondere die Zahlung der Rechnungen, der vertraglichen Zinsen und der außergerichtlichen Einziehungskosten. 45

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